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GKD Rechtsanwälte

Tätigkeitsfeld · v

Markenrecht.

Eine Marke ist erst so viel wert, wie sie durchsetzbar ist. Wir begleiten von der Recherche über die Anmeldung bis zum Widerspruchs- und Verletzungsverfahren.

Prof. Dr. Andreas Witt, LL.M.
Leistungen

Was wir übernehmen.

01

Recherche und Markenanmeldung (DPMA, EUIPO)

02

Marken- und Kennzeichenstrategie

03

Widerspruchs- und Löschungsverfahren

04

Abmahnung und Verletzungsverfahren

05

Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen

06

Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht

07

Arbeitnehmererfindungsrecht

Anmeldung und Schutzumfang

Ein deutsches Schutzrecht wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München angemeldet, die Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante. Über das DPMA ist zudem die internationale Registrierung bei der WIPO in Genf möglich.

Die Schutzdauer beträgt für die deutsche und die europäische Marke jeweils zehn Jahre und ist beliebig häufig verlängerbar. Der Schutz reicht allerdings nur so weit, wie die Marke durch die Waren- und Dienstleistungsklassen beansprucht wird. Die richtige Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist deshalb der Grundstein für umfassenden Schutz. Wir unterstützen bei der Anmeldung und vertreten Sie im Verfahren vor den Ämtern.

Eine Marke ist erst so viel wert, wie sie durchsetzbar ist.

Verteidigung und Durchsetzung

Sobald Sie Kenntnis von einer möglichen Verletzung Ihrer Rechte haben, sollten Sie umgehend Massnahmen ergreifen. Wird die Nutzung über einen Zeitraum von fünf Jahren geduldet, verwirkt der Inhaber nach § 21 MarkenG den Grossteil seiner Ansprüche gegen den unberechtigten Nutzer.

Wir vertreten in Widerspruchs-, Löschungs- und Verletzungsverfahren, wehren unberechtigte Abmahnungen ab und gestalten Lizenz- und Abgrenzungsvereinbarungen. Ergänzend beraten wir im gewerblichen Rechtsschutz insgesamt sowie im Arbeitnehmererfindungsrecht.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen.

Beim DPMA fällt eine Grundgebühr von 300,00 EUR an, die drei Waren- oder Dienstleistungsklassen umfasst; jede weitere Klasse kostet 100,00 EUR. Die Verlängerung um zehn Jahre kostet 750,00 EUR inklusive drei Klassen zuzüglich 260,00 EUR je weiterer Klasse. Bei der Unionsmarke beträgt die Grundgebühr 1.000,00 EUR für eine Klasse, die zweite Klasse 50,00 EUR, jede weitere 150,00 EUR. Hinzu kommt das anwaltliche Honorar.

Die deutsche und die europäische Marke sind jeweils zehn Jahre geschützt, beliebig häufig verlängerbar. Wird nicht verlängert oder die Marke fünf Jahre nicht benutzt, kann das Schutzrecht verfallen. Die internationale Registrierung ist fünf Jahre von der Basismarke abhängig.

Vor der Anmeldung sollte recherchiert werden, ob ältere identische oder verwechslungsfähige Zeichen bestehen. Die Ämter prüfen relative Schutzhindernisse nämlich nicht von Amts wegen. Eine Kollision zeigt sich sonst erst im Widerspruchsverfahren oder in einer Abmahnung.

Ansprechpartner

Wer Sie berät.

Für dieses Tätigkeitsfeld stehen Ihnen diese Anwälte persönlich zur Verfügung.

Prof. Dr. Andreas Witt, LL.M.

Prof. Dr. Andreas Witt, LL.M.

Ordentlicher Professor für Zivilrecht, Hochschule Kehl

Dr. Matthias Doering, LL.M.

Dr. Matthias Döring, LL.M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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