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GKD Rechtsanwälte

Tätigkeitsfeld · ii

Gesellschaftsrecht.

Die Beratung im Gesellschaftsrecht zählt zu den Kernkompetenzen von GKD Rechtsanwälte, von der Gründung bis zur Liquidation der Gesellschaft.

Dr. Rolf Stagat
Leistungen

Was wir übernehmen.

01

Gesellschaftsverträge, Satzungen und Geschäftsordnungen

02

Gründung und Gestaltung von GmbH und Personengesellschaften

03

Geschäftsführer- und Vorstandsverträge

04

Gesellschafterwechsel und Anteilsübertragungen

05

Gesellschafterauseinandersetzungen und Beschlussmängelstreit

06

Unternehmenskauf (M&A) und Nachfolge

07

Organhaftung und D&O-Versicherung

Gründung, Satzung und Rechtsformwahl

Der Gesellschaftsvertrag ist als Verfassung und Gründungsurkunde der Gesellschaft von grundlegender Bedeutung. Wir konzipieren ihn individuell auf die Bedürfnisse der Gründer zugeschnitten. Und wir passen ihn an, wenn die Gesellschaft wächst oder neue Gesellschafter hinzukommen, einschliesslich Ladung, Gesellschafterversammlung und Handelsregistereintragung.

Bei der Rechtsformwahl wägen wir steuerliche Überlegungen, Gesellschafterhaftung, Übertragbarkeit von Beteiligungen, Nachfolgegestaltung und Aussenwirkung ab, von OHG und Kommanditgesellschaft über UG und GmbH bis zur AG oder der europäischen SE. Wo steuerliche Fragen berührt sind, arbeiten wir mit erfahrenen Steuerberatern zusammen.

Im Gesellschaftsrecht entscheidet die Gestaltung darüber, wie belastbar eine Struktur in der Krise ist.

Umstrukturierung, Gesellschafterwechsel und Streit

Die Umstrukturierung von Unternehmen berührt zentrale Fragen des Umwandlungsrechts: Rechtsformwechsel, Auf- und Abspaltung oder Verschmelzung. Wir informieren über die Gestaltungsmöglichkeiten und bereiten die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse und Umwandlungsverträge vor.

Beim Gesellschafterwechsel gestalten wir Anteilsübertragungen, Ein- und Austritt sowie Abfindungsregelungen. Im Gesellschafterstreit vertreten wir vor Gericht, von der Beschlussmängelklage bis zur Auseinandersetzung der Gesellschaft.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen.

Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist Verfassung und Gründungsurkunde der Gesellschaft und damit von grundlegender Bedeutung für jedes Unternehmen. Konzeption und Ausarbeitung erfolgen bei uns auf der Grundlage jahrzehntelanger Erfahrung und individuell auf die Bedürfnisse der Gründer zugeschnitten.

Erweist sich die Satzung später als nicht mehr passend, weil sich die Bedürfnisse der Gesellschafter verändert haben oder neue Gesellschafter hinzugekommen sind, dann entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Anpassungen und sorgen dafür, dass sie auch formal umgesetzt werden: Ladung, Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversammlung, Eintragung im Handelsregister.

Massgeblich sind unter anderem steuerrechtliche Überlegungen, die Haftung der Gesellschafter, die Möglichkeiten der Übertragung und Umwandlung einer Beteiligung oder der Aufnahme neuer Gesellschafter, die Gestaltung der späteren Unternehmensnachfolge und die Aussenwirkung der Rechtsform.

Das Umwandlungsgesetz regelt, wie Gesellschaften durch Rechtsformwechsel, Aufspaltung und Abspaltung oder Verschmelzung ihre Rechtsform ändern, auf andere Gesellschaften übergehen oder sich mit anderen vereinigen können. Je nach Art der Umwandlung kommen ein Verschmelzungsvertrag, ein Spaltungsvertrag, ein Ausgliederungsplan oder ein Beschluss über den Rechtsformwechsel in Betracht.

Ansprechpartner

Wer Sie berät.

Für dieses Tätigkeitsfeld stehen Ihnen diese Anwälte persönlich zur Verfügung.

Dr. Rolf Stagat

Dr. Rolf Stagat

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Matthias Doering, LL.M.

Dr. Matthias Döring, LL.M.

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Dr. Stefan Jaekel

Dr. Stefan Jäkel

Rechtsanwalt

Dr. Nicolas Doubleday

Dr. Nicolas Doubleday

Fachanwalt für Strafrecht

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Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

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Unser Schwerpunkt an der Schnittstelle von Arbeits- und Gesellschaftsrecht: Vertrag, Trennung, Haftung.

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Beratung und Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht und in angrenzenden Fragen aus dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht.