Die Beratung im Gesellschaftsrecht zählt zu den Kernkompetenzen von GKD Rechtsanwälte, von der Gründung bis zur Liquidation der Gesellschaft.
Der Gesellschaftsvertrag ist als Verfassung und Gründungsurkunde der Gesellschaft von grundlegender Bedeutung. Wir konzipieren ihn individuell auf die Bedürfnisse der Gründer zugeschnitten. Und wir passen ihn an, wenn die Gesellschaft wächst oder neue Gesellschafter hinzukommen, einschliesslich Ladung, Gesellschafterversammlung und Handelsregistereintragung.
Bei der Rechtsformwahl wägen wir steuerliche Überlegungen, Gesellschafterhaftung, Übertragbarkeit von Beteiligungen, Nachfolgegestaltung und Aussenwirkung ab, von OHG und Kommanditgesellschaft über UG und GmbH bis zur AG oder der europäischen SE. Wo steuerliche Fragen berührt sind, arbeiten wir mit erfahrenen Steuerberatern zusammen.
Die Umstrukturierung von Unternehmen berührt zentrale Fragen des Umwandlungsrechts: Rechtsformwechsel, Auf- und Abspaltung oder Verschmelzung. Wir informieren über die Gestaltungsmöglichkeiten und bereiten die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse und Umwandlungsverträge vor.
Beim Gesellschafterwechsel gestalten wir Anteilsübertragungen, Ein- und Austritt sowie Abfindungsregelungen. Im Gesellschafterstreit vertreten wir vor Gericht, von der Beschlussmängelklage bis zur Auseinandersetzung der Gesellschaft.
Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist Verfassung und Gründungsurkunde der Gesellschaft und damit von grundlegender Bedeutung für jedes Unternehmen. Konzeption und Ausarbeitung erfolgen bei uns auf der Grundlage jahrzehntelanger Erfahrung und individuell auf die Bedürfnisse der Gründer zugeschnitten.
Erweist sich die Satzung später als nicht mehr passend, weil sich die Bedürfnisse der Gesellschafter verändert haben oder neue Gesellschafter hinzugekommen sind, dann entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Anpassungen und sorgen dafür, dass sie auch formal umgesetzt werden: Ladung, Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversammlung, Eintragung im Handelsregister.
Massgeblich sind unter anderem steuerrechtliche Überlegungen, die Haftung der Gesellschafter, die Möglichkeiten der Übertragung und Umwandlung einer Beteiligung oder der Aufnahme neuer Gesellschafter, die Gestaltung der späteren Unternehmensnachfolge und die Aussenwirkung der Rechtsform.
Das Umwandlungsgesetz regelt, wie Gesellschaften durch Rechtsformwechsel, Aufspaltung und Abspaltung oder Verschmelzung ihre Rechtsform ändern, auf andere Gesellschaften übergehen oder sich mit anderen vereinigen können. Je nach Art der Umwandlung kommen ein Verschmelzungsvertrag, ein Spaltungsvertrag, ein Ausgliederungsplan oder ein Beschluss über den Rechtsformwechsel in Betracht.
Für dieses Tätigkeitsfeld stehen Ihnen diese Anwälte persönlich zur Verfügung.