Zwei Gebiete, in denen wir seit Jahren tief arbeiten: Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Dazu drei angrenzende, in denen wir unsere Mandanten mit derselben Sorgfalt begleiten.
Von der Gestaltung des Anstellungsvertrags über die Trennung bis zur Umstrukturierung ganzer Betriebe: arbeitsrechtliche Entscheidungen wirken unmittelbar auf Kosten, Fristen und Betriebsfrieden.
Von der Rechtsformwahl und der Satzung über den Gesellschafterwechsel bis zur Auseinandersetzung vor Gericht. Im Gesellschaftsrecht entscheidet die Gestaltung darüber, wie belastbar eine Struktur in der Krise ist.
Geschäftsführer stehen zwischen zwei Rechtsordnungen: Sie sind Organ der Gesellschaft und zugleich Vertragspartner. Genau an dieser Schnittstelle liegt unser besonderer Schwerpunkt.
Ein Ermittlungsverfahren trifft Organe und Unternehmen gleichzeitig. Wir verteidigen und beraten so, dass strafrechtliche, gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Folgen zusammen gedacht werden.
Eine Marke ist erst so viel wert, wie sie durchsetzbar ist. Wir begleiten von der Recherche über die Anmeldung bis zum Widerspruchs- und Verletzungsverfahren.