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GKD Rechtsanwälte

Tätigkeitsfeld · iv

Strafrecht.

Die Einleitung eines Straf- oder Steuerstrafverfahrens ist für Betroffene häufig eine dramatische Zäsur. Wir stehen Ihnen von der ersten Stunde an zur Seite.

Dr. Nicolas Doubleday
Leistungen

Was wir übernehmen.

01

Wirtschaftsstrafrecht

02

Insolvenz- und Steuerstrafrecht

03

Arbeitsstrafrecht und Sozialversicherungsbetrug

04

Korruptions- und Bilanzstrafrecht

05

Compliance- und Präventionsberatung

06

Interne Untersuchungen

07

Verteidigung in allen Instanzen bis zur Revision

Wirtschafts-, Insolvenz- und Steuerstrafrecht

Unser Schwerpunkt liegt im Wirtschafts-, Insolvenz- und Steuerstrafrecht. Wir beraten vorwiegend Geschäftsführer und Vorstände bei der Bewältigung strafrechtlicher Problemstellungen sowie bei den beruflichen und finanziellen Folgen, die sich aus einer Verurteilung für sie selbst und für das Unternehmen ergeben.

Hinzu kommen das Arbeitsstrafrecht, etwa Vorwürfe des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen bei Scheinselbständigkeit, sowie Bilanz-, Kapitalmarkt-, Korruptions- und Umweltstrafrecht.

Die wirtschaftlichen und beruflichen Folgen eines Verfahrens treffen Betroffene häufig härter als die strafrechtliche Ahndung selbst.

Verteidigung in allen Instanzen

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung in allen Instanzen und sind mehrfach in Revisionshauptverhandlungen vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof aufgetreten.

Unser Ziel ist es, Sie in die Lage zu versetzen, nach fundierter Beratung selbst über den richtigen Weg der Verteidigung zu entscheiden. Ergänzend beraten wir präventiv zu Compliance und begleiten interne Untersuchungen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen.

Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich zu äussern, und eine Aussage ohne Akteneinsicht ist selten sinnvoll. Nehmen Sie zuerst anwaltlichen Kontakt auf. Wir beantragen Akteneinsicht und stimmen die Verteidigungsstrategie mit Ihnen ab.

Eine Verurteilung wegen bestimmter Delikte führt nach § 6 Abs. 2 GmbHG zur Amtsunfähigkeit als Geschäftsführer. Hinzu treten gewerberechtliche und vertragliche Folgen sowie mögliche Regressansprüche der Gesellschaft. Wir denken diese Folgen von Beginn an mit.

Neben der sozialversicherungsrechtlichen Nachforderung steht regelmässig der strafrechtliche Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB im Raum. Sozialversicherungsrecht und Strafrecht müssen deshalb gemeinsam bearbeitet werden. Genau das ist die Schnittstelle, an der wir arbeiten.

Ansprechpartner

Wer Sie berät.

Für dieses Tätigkeitsfeld stehen Ihnen diese Anwälte persönlich zur Verfügung.

Dr. Nicolas Doubleday

Dr. Nicolas Doubleday

Fachanwalt für Strafrecht

Dr. Martin Felsinger

Dr. Martin Felsinger

Fachanwalt für Strafrecht

Verwandte Tätigkeitsfelder.

i.

Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

ii.

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen in allen Lebensphasen einer Gesellschaft.

iii.

Geschäftsführer & Vorstände

Unser Schwerpunkt an der Schnittstelle von Arbeits- und Gesellschaftsrecht: Vertrag, Trennung, Haftung.