Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich zu äussern, und eine Aussage ohne Akteneinsicht ist selten sinnvoll. Nehmen Sie zuerst anwaltlichen Kontakt auf. Wir beantragen Akteneinsicht und stimmen die Verteidigungsstrategie mit Ihnen ab.