Das Kündigungsschutzgesetz verlangt einen Grund in der Person, im Verhalten oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen. Bei der betriebsbedingten Kündigung tritt die Sozialauswahl hinzu. Wir prüfen die Voraussetzungen vor Ausspruch der Kündigung und bereiten die Dokumentation so vor, dass sie im Prozess trägt.