Im Gesellschaftsrecht berät Dr. Stefan Jäkel unter anderem bei der Gründung und Gestaltung von Kapital- und Personengesellschaften, bei Fragen des Gesellschafterwechsels sowie bei Fragen zur Vertretung von Kapital- und Personengesellschaften.
Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertritt er Unternehmen und Privatpersonen in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei der Ausarbeitung und Prüfung von Anstellungsverträgen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht: Beratung im Bank-, Kreditvertrags- und Kreditvertragssicherungsrecht sowie Abwehr und Durchsetzung bankenhaftungsrechtlicher Ansprüche. Hinzu kommen das Gewerberaummietrecht und das Datenschutzrecht.