Scheinselbständigkeit bei Lehrkräften: § 127 SGB IV bis Ende 2027 verlängert

Der Bundestag hat die Übergangsregelung des § 127 SGB IV bis zum 31.12.2027 verlängert. Was das für Bildungsträger und Lehrkräfte bedeutet und was jetzt zu tun ist.

Der Bundestag hat die Übergangsregelung des § 127 SGB IV bis zum 31.12.2027 verlängert. Was das für Bildungsträger und Lehrkräfte bedeutet und was jetzt zu tun ist.