Nachvertragliche Wettbewerbsverbote von GmbH-Geschäftsführern

nachvertragliche Wettbewerbsverbote können bei GmbH-Geschäftsführern weitgehend frei gestaltet werden. §§ 74 ff. HGB gelten für Geschäftsführer nicht.

nachvertragliche Wettbewerbsverbote können bei GmbH-Geschäftsführern weitgehend frei gestaltet werden. §§ 74 ff. HGB gelten für Geschäftsführer nicht.